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Ratgeber

Wasserschaden: Die ersten Stunden entscheiden

Rohrbruch, Rückstau, undichte Waschmaschine: Ein Wasserschaden trifft fast jeden Haushalt irgendwann — und die ersten Stunden entscheiden darüber, wie groß der Schaden am Ende wird und wie reibungslos die Versicherung reguliert.

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Was muss bei einem Wasserschaden zuerst geschehen?

Die Reihenfolge ist wichtiger als Schnelligkeit im Detail:

  • Bei akuter Gefahr (z. B. Wasser in Kontakt mit Elektrik, Überflutung): Bereich verlassen und im Zweifel Feuerwehr (112) rufen.
  • Wasserzufuhr stoppen, sofern gefahrlos möglich — Absperrventil oder Haupthahn schließen.
  • Strom im betroffenen Bereich nicht berühren; wenn gefahrlos erreichbar, Sicherung abschalten.
  • Schaden fotografieren und filmen, bevor aufgeräumt wird — auch betroffene Gegenstände.
  • Notdienst anrufen und Sofortmaßnahmen (Abpumpen, Nottrocknung) einleiten lassen.
  • Versicherung informieren und Versicherungsdaten bereithalten.
  • Beschädigte Gegenstände aufbewahren, bis die Versicherung die Regulierung bestätigt hat.

Was übernimmt die Versicherung?

Grundsätzlich gilt: Die Wohngebäudeversicherung reguliert Schäden am Gebäude (Wände, Böden, fest verbaute Teile) durch Leitungswasser. Die Hausratversicherung deckt bewegliche Gegenstände wie Möbel und Elektrogeräte. Bei Schäden durch Starkregen oder Rückstau braucht es zusätzlich eine Elementarschadenversicherung — das ist einer der häufigsten Streitpunkte in der Regulierung.

Wichtig: Versicherungen erwarten, dass Sie den Schaden so gering wie möglich halten (Schadenminderungspflicht). Wer tagelang wartet, riskiert Kürzungen. Sofortmaßnahmen wie Nottrocknung sind deshalb nicht nur technisch, sondern auch versicherungsrechtlich geboten.

Warum Dokumentation so wichtig ist

Die Versicherung reguliert auf Basis von Nachweisen. Eine lückenlose Dokumentation — Fotos vom Erstzustand, Feuchtemessprotokolle, Trocknungsverlauf, Leistungsnachweise der beteiligten Firmen — beschleunigt die Regulierung erheblich und verhindert Diskussionen über den Umfang des Schadens. Seriöse Sanierungsbetriebe dokumentieren jeden Schritt und stimmen sich direkt mit dem Sachverständigen der Versicherung ab, sodass Sie als Geschädigter nicht zwischen den Parteien vermitteln müssen.

Trocknung und Wiederherstellung

Nach den Sofortmaßnahmen folgt die technische Trocknung von Wänden, Estrich und Dämmschichten — je nach Durchfeuchtung dauert das mehrere Wochen. Erst wenn Messprotokolle die Trockenheit belegen, beginnt die Wiederherstellung: Rückbau geschädigter Bauteile, neuer Bodenaufbau, Maler- und Ausbauarbeiten. Wer zu früh schließt, riskiert Schimmel — und damit einen deutlich größeren Folgeschaden.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Wer beauftragt die Sanierungsfirma — ich oder die Versicherung?

In der Regel Sie als Eigentümer. Sie haben grundsätzlich das Recht, den Betrieb selbst zu wählen; die Versicherung kann Firmen vorschlagen, aber meist nicht vorschreiben. Wichtig ist, dass Kostenvoranschlag und Maßnahmen vor Beginn mit der Versicherung abgestimmt werden.

Zahlt die Versicherung auch die Trocknungsgeräte und den Strom?

Bei einem versicherten Leitungswasserschaden übernimmt die Gebäudeversicherung üblicherweise die Kosten der technischen Trocknung einschließlich der Stromkosten — Letztere werden über den Zählerstand oder Gerätelaufzeiten nachgewiesen. Auch dafür ist die Dokumentation entscheidend.

Wie schnell muss ich den Schaden melden?

Unverzüglich — also ohne schuldhaftes Zögern. Melden Sie den Schaden am besten noch am selben Tag telefonisch oder online und reichen Sie Fotos nach. Die Sofortmaßnahmen dürfen und sollen Sie schon vor der Freigabe einleiten.

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