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Immobilien / 04

Vermieten

Eine Wohnung ist schnell vermietet. Eine Wohnung an den richtigen Mieter zu vermieten, dauert etwas länger und lohnt sich jahrelang.

Worum es geht

Wir übernehmen die Vermietung für Eigentümer und Hausverwaltungen: Mietpreiseinschätzung, Aufbereitung, Interessentenauswahl mit Bonitätsprüfung, Besichtigungen und die Übergabe mit Protokoll.

Beim Geld sind wir eindeutig, weil es das Gesetz ist: Bei der Wohnungsvermittlung gilt das Bestellerprinzip. Bezahlt wird die Vermittlung von dem, der uns beauftragt hat — also vom Eigentümer. Von Mietinteressenten verlangen wir nichts, unter keinem anderen Namen und in keiner Form.

Zwischen zwei Mietverhältnissen können wir außerdem das tun, wofür sonst wieder jemand gesucht werden muss: renovieren, Schäden beheben, Kleinigkeiten in Ordnung bringen. Für Hausverwaltungen ist das der eigentliche Grund, uns anzurufen.

Im Detail

Das ist enthalten.

Mietpreiseinschätzung

Was am Standort tatsächlich erzielt wird — mit Blick auf Mietspiegel und die Grenzen der Mietpreisbremse.

Mieterauswahl

Vorqualifizierung, Selbstauskunft und Bonitätsnachweis, bevor jemand den Schlüssel bekommt.

Besichtigungen

Einzeltermine statt Massenbesichtigung — das filtert besser und ist für Nachbarn erträglicher.

Übergabe mit Protokoll

Zustand, Zählerstände, Schlüsselanzahl. Das Protokoll ist bei jedem späteren Streit das entscheidende Papier.

Renovierung zwischen zwei Mietern

Malern, Böden, Bad, Kleinreparaturen — im Leerstandsfenster, damit die Wohnung nicht länger leer steht als nötig.

Für Hausverwaltungen

Mehrere Einheiten in einem Terminplan, ein Ansprechpartner, eine Abrechnung.

Fragen

Häufig gefragt.

Muss ich als Mietinteressent etwas bezahlen?

Nein. Bei der Wohnungsvermittlung gilt das Bestellerprinzip nach § 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz: Zahlen darf nur, wer den Vermittlungsauftrag erteilt hat. Von Ihnen als Interessent verlangen wir nichts.

Übernehmen Sie auch die laufende Verwaltung?

Nein. Wir vermitteln, richten her und übergeben. Die laufende Hausverwaltung gehört nicht zu unserem Angebot — wir arbeiten stattdessen für Verwaltungen.

Können Sie kurzfristig renovieren, wenn ein Mieter auszieht?

Das ist genau unser Fall. Sagen Sie uns den Auszugstermin, dann planen wir das Leerstandsfenster mit ein.

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Bewertung & Energieausweis

Was Ihre Immobilie wert ist und was sie energetisch kostet — beides an einem Termin.

Kostenfrei

Erst die Zahlen, dann die Entscheidung.

Wir sehen uns die Immobilie an und schicken Ihnen die Einschätzung schriftlich. Beim Termin wird eingeschätzt, nicht unterschrieben.

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