Immobilien / 05
Bewertung & Energieausweis
Bevor Sie irgendetwas entscheiden, sollten Sie zwei Zahlen kennen: was die Immobilie heute bringt und was sie im Betrieb kostet.
Worum es geht
Die kostenfreie Bewertung ist bei jedem Anbieter der Einstieg — bei uns unterscheidet sich, was Sie dafür bekommen. Wir kommen nicht nur mit Vergleichspreisen, sondern sehen uns die Substanz an: Dach, Keller, Fenster, Heizung, Feuchtigkeit.
Unser Energieberater ist im Team und kann den Energieausweis nach § 88 GEG direkt bei uns ausstellen. Sie brauchen dafür keinen zusätzlichen Sachverständigen und warten nicht auf einen zweiten Termin.
Und wenn Sie eine Einschätzung wollen, die mit uns nichts zu tun hat: Wir arbeiten mit mehreren unabhängigen Energieberatungsbüros zusammen und vermitteln Ihnen eines. Wer Ihnen sagt, was energetisch nötig ist, muss nicht derselbe sein, der anschließend die Rechnung dafür schreibt.
Sie bekommen die Einschätzung schriftlich, mit den Vergleichswerten und den Annahmen dahinter. Das ist Absicht: Eine Zahl ohne Herleitung können Sie weder prüfen noch gegen eine zweite Meinung halten.
Im Detail
Das ist enthalten.
Ortstermin
Zustand, Substanz, Ausstattung und Lage — aufgenommen von jemandem, der auch baut.
Vergleichswerte
Tatsächlich erzielte Preise in Ihrer Lage, nicht Angebotspreise aus Portalen.
Schriftliche Einschätzung
Die Zahl, die Herleitung und die Faktoren, die sie nach oben oder unten bewegen.
Energieausweis
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis nach § 88 GEG, ausgestellt im eigenen Haus.
Sanierungseinschätzung
Was eine Maßnahme kostet und was sie beim Preis bringt — von dem Betrieb, der sie ausführen würde.
Fragen
Häufig gefragt.
Ist die Bewertung wirklich kostenfrei?
Ja, die erste Einschätzung vor Ort. Ein Auftrag ist keine Voraussetzung, und wir verlangen dafür auch keinen Alleinauftrag.
Ist das ein Verkehrswertgutachten?
Nein. Eine Marktwerteinschätzung ist keine gerichtsfeste Wertermittlung. Wenn Sie ein Gutachten für Gericht, Finanzamt oder Erbauseinandersetzung brauchen, sagen wir Ihnen das und verweisen an einen öffentlich bestellten Sachverständigen.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?
Das entscheidet nicht der Wunsch, sondern das Gebäude: Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor November 1977 ist in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben, sofern nicht auf Neubauniveau saniert wurde.
Wie lange gilt der Energieausweis?
Zehn Jahre ab Ausstellung.
Immobilie verkaufen
Bewertung, Aufbereitung und Vermittlung aus einer Hand — mit dem Handwerk dahinter, nicht nur mit einem Exposé.
Kostenfrei
Erst die Zahlen, dann die Entscheidung.
Wir sehen uns die Immobilie an und schicken Ihnen die Einschätzung schriftlich. Beim Termin wird eingeschätzt, nicht unterschrieben.
