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Bis zu 150.000 Euro gibt es für besonders energieeffiziente Gebäude. Die Regeln sind streng. Was und wer ab sofort gefördert wird – ein Überblick.

Seit dem 1.3.2023 gelten die Kriterien des Förderprogramms „Klimafreundlicher Neubau“ der staatlichen KfW-Bank. Für private Bauherren und Investoren gibt es ab sofort nur noch zinsverbilligte Kredite, aber keine Tilgungszuschüsse mehr – und es werden hohe Energiestandards vorausgesetzt. Die Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.

 KfW-Programm 297/298: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude: Formulare und Downloads